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Elternbeitragstabelle ab 01.09.2023
Elternbeitrag | pro | Monat | |
Durchschnittliche tägliche Buchungszeit | Krippe | Kindergarten | Elternbeitragszuschuss |
1 - 2 | |||
2 - 3 | |||
3 - 4 | € 100,00 | ||
4 - 5 | € 132,00 | € 143,00 | € 100,00 |
5 - 6 | € 144,00 | € 156,00 | € 100,00 |
6 - 7 | € 156,00 | € 169,00 | € 100,00 |
7 - 8 | € 168,00 | € 182,00 | € 100,00 |
8 - 9 | € 180,00 | € 195,00 | € 100,00 |
Erläuterungen:
-
**) Der in Art. 23 BayKiBiG geregelte Elternbeitragszuschuss wird an die Eltern weitergegeben. Der aufgeführte Elternbeitrag verringert sich dementsprechend: „Der Zuschuss beträgt 100 Euro pro Monat und wird für die Zeit vom 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt gewährt.“ (Art. 23 Abs. 3 Satz 2 BayKiBiG)
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Beiträge sind für die Monate September bis August zu zahlen. Eine Kündigung für das laufende Kita-Jahr ist nur bis zum 30.Juni (Kündigungseingang also bis 31.Mai) möglich. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zum Monatsletzten. Ausnahmen hiervon sind nicht möglich
- Geschwisterkinder erhalten keine Beitragsermäßigung (entsprechend Wunsch des zuständigen Staatsministeriums).